Deutschland ist der größte Schuldner Europas

Arbeitskreis Distomo

Es wird mit den Fingern auf Griechenland gezeigt. Dabei ist Deutschland der größte Schuldner in Europa. > Flyer, gekürzt.
Reparationen und Zwangsanĺeihe
Deutschland schuldet Griechenland seit ca. 70 Jahren eine Summe, die aktuell vom griechischen Parlament auf 278,7 Milliarden EUR beziffert worden ist (vgl. ZEIT-Online 07.04.2015).

Es handelt sich zum einen um die Zahlungsverpflichtungen der auf der Pariser Reparationskonferenz von 1946 festgelegten Reparationen, damals 7,2 Milliarden US-Dollar. Die Bundesregierung behauptet, die Reparationen seien bereits im Rahmen eines „Globalabkommens“ in den 60er Jahren gezahlt worden. Im deutsch-griechischen Vertrag vom 18. März 1960 war vereinbart worden, dass die Bundesrepublik Deutschland 115 Millionen DM „zugunsten der aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffenen Staatsangehörigen“ an Griechenland zahlt. Diese Zahlung erfolgte für die grausame Verfolgung der griechischen Juden. Allein in Thessaloniki starben ca. 50.000 Menschen jüdischen Glaubens durch Mord und Deportation. Die Zahlung aus dem sog. „Globalabkommen“ hatte nichts mit den Verpflichtungen zur Reparationszahlung zu tun. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Vertrages.
Die 1946 bestimmte Reparationssumme wurde bis heute nicht gezahlt.
Deutschland schuldet Griechenland außerdem die Rückzahlung der sog. „Zwangsanleihe“. 1942 wurde die Bank von Griechenland von den NS-Besatzern gezwungen, ihre Devisenreserven abzugeben. Bei Kriegsende betrug die Summe – nach Angaben des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches im April 1945 – 476 Millionen Reichsmark und sollte nach Beendigung des Krieges zurückgezahlt werden.
Die Rückzahlung der Zwangsanleihe ist keine Zahlung von Reparationen, sondern eines Darlehens. Gezahlt wurde nichts.Entschädigung an die NS-OpferDie griechischen NS-Opfer haben einen Rechtsanspruch auf Zahlung von Entschädigungen, die nicht mit Reparationsansprüchen verrechnet werden dürfen.Den während der Besatzung begangenen NS-Massakern sind mindestens 30.000 Menschen zum Opfer gefallen.Es wurde nicht nur gemordet, sondern es wurden ganze Ortschaften zerstört, tausende von Existenzen vernichtet.
Für die vielen tausend zivilen Opfer der von SS und Wehrmacht begangenen Massaker wird jede Zahlungsverpflichtung bis heute zurückgewiesen. Deutschland beruft sich auf Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen. Die zivilen Opfer des NS-Terrors haben nach dieser Ansicht kein Recht, die Bundesrepublik Deutschland in ihren Ländern auf Entschädigung zu verklagen. Den Klagen in Deutschland wurde von den Gerichten entgegengehalten, die Massaker seien Kriegshandlungen gewesen und Krieg sei ein Ausschlussgrund für staatliche Haftung.Die Überlebenden und Angehörigen des griechischen Dorfes Distomo, das in jährlichen Zeremonien noch heute der 218 Opfer des NS-Massakers vom 10. Juni 1944 gedenkt, klagten in Griechenland eine Entschädigungssumme von 28 Millionen Euro ein. Spätestens seit Rechtskraft des Urteils im Jahr 2000 ist die Summe zu verzinsen. Doch Deutschland zahlt nicht. Die Gläubiger aus Distomo betreiben die Vollstreckung ihrer Ansprüche auf deutsches Staatseigentum inzwischen in Italien – gegen den hinhaltenden deutschen Widerstand. Doch in einem Parallelverfahren hat das italienische Verfassungsgericht im Oktober letzten Jahres die Position der NS-Opfer gestärkt.Die rechtskräftig festgestellten Entschädigungsforderungen könnten auch in Griechenland selbst vollstreckt werden. Gleich nach Rechtskraft im Jahr 2000 hatte der Athener Anwalt Ioannis Stamoulis das Goethe-Institut, das deutsche Archäologische Institut und die deutschen Schulen in Athen und Thessaloniki gepfändet, um die Liegenschaften zu Gunsten der Gläubiger aus Distomo zu versteigern. Doch 2001 war die Realisierung der Ansprüche an der fehlenden Zustimmung des Justizministers gescheitert, nachdem Berlin gedroht hatte, die Aufnahme Griechenlands in die Euro-Zone zu verhindern.
Das Beispiel Distomo könnte Schule machen. Um dem vorzubeugen, hat die Bundesregierung nun behauptet, mit dem 2+4-Vertrag habe sich die Reparationsfrage erledigt – weil sie in diesem Vertragswerk nicht geregelt sei (!). Die Argumentation ist rechtlich abwegig und moralisch verwerflich.In den letzten Jahren sind Bundespräsident Gauck, Außenminister Steinmeier und der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, an die Orte der größten NS-Massaker gereist (Oradour, Sant’Anna di Stazzema , Lyngiades ) und haben die deutsche Schuld teils in bewegenden Worten beteuert. Doch mit der Behauptung, der 2+4-Vertrag vom 12. September 1990 wirke als Vertrag zu Lasten Griechenlands und vernichte auch die Entschädigungsansprüche der Geschädigten, beweisen sich die schönen Worte als reine Lippenbekenntnisse und wirken als Verhöhnung der Opfer der faschistischen Untaten.
Abgesehen davon, dass Verträge zu Lasten Dritter – Griechenland war nicht Vertragspartner – im Vertragsrecht (auch im Völkervertragsrecht) unwirksam sind, handelt es sich bei den Entschädigungsforderungen der Opfer der NS-Terrorherrschaft in Griechenland nicht um Reparationsforderungen, sondern um individualrechtliche Forderungen, die jede/r einzelne Betroffene gegen den deutschen Staat erheben kann, ohne von völkerrechtlichen Vereinbarungen begrenzt zu sein.
Die Durchsetzung der Entschädigungsansprüche gegen Deutschland fördert den Frieden
Der AK Distomo sieht in der Ankündigung der Zulassung der Vollstreckung von rechtskräftig bestehenden, individuellen Entschädigungsansprüchen keinen Affront gegen Deutschland, sondern einen Akt der Gerechtigkeit und eine Warnung an heutige Kriegstreiber, dass Völkerrechtsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit nicht mit noch so gefälligen Worten erledigt werden können, sondern der Schädiger – so mächtig er inzwischen sein mag – auch finanziell für das angerichtete Unrecht gerade stehen muss und das auch noch nach 70 Jahren.> http://www.distomo-griechenland.de/Manolis Glezos

Deutschland und Griechenland haben bisher keinen Friedensvertrag abgeschlossen“, > SiG 114

Alles, was wir tun können

Wie Wolfgang Abendroth als »999er« nach Griechenland kam und dort gemeinsam mit Partisanen gegen die Nazi-Besatzer kämpfte

Der große sozialistische Politologe und Rechtswissenschaftler war 1937 wegen Hochverrats von den Nazis verurteilt worden, 1943 wurde er in ein Strafbataillon der Nazis eingezogen und nach Griechenland geschickt. Auf der Insel Lemnos arbeitete er mit dem griechischen Widerstand zusammen und desertierte 1944 zur griechischen Widerstandsorganisation ELAS. Seinen Bericht über den gemeinsamen Kampf gegen die Nazis dokumentieren wir hier mit freundlicher Genehmigung des Studienkreises.

> http://www.neues-deutschland.de/artikel/967359.alles-was-wir-tun-koennen.html

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