Rohe Bürgerlichkeit und der Sozialstaat

von: Dr. Sebastian Thieme

 
Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der „Hartz-Reformen“ haben sich verschiedene namhafte Persönlichkeiten kritisch zu Wort gemeldet, z. B. der Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann (2013), Christoph Butterwegge (2013) oder etwa der Herausgeber der Nachdenkseiten, Wolfgang Lieb (2013), der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert (siehe Rhein-Neckar-Zeitung 2013) und natürlich auch Ökonomen wie Rudolf Hickel (Saarbrücker Zeitung 2013), Peter Bofinger (2013) und Heiner Flassbeck (2013). Der mit „Hartz“ eingeführte Niedriglohnsektor, die Sanktionen, das Europäische Lohndumping usw. – das sind alles Sachverhalte, die dort kritisiert wurden.

Daneben existiert aber noch ein anderer Aspekt, der häufig etwas unterbelichtet bleibt und auf den Wilhelm Heitmeyer schon 2011 hinwies, als er festhielt, dass sich nicht nur eine Einkommensspaltung in der Gesellschaft beobachten lässt, sondern auch, dass sie „ideologisch durch die Abwertung und Diskriminierung von statusniedrigen Gruppen durch die rohe Bürgerlichkeit getragen“ wird (Wilhelm Heitmeyer 2011). Diese „rohe Bürgerlichkeit“ bewirkt eine „Entsolidarisierung“, einen „Rückzug aus der Solidargemeinschaft“ (Wilhelm Heitmeyer 2011). Genau diese Entsolidarisierung steht auch im Zusammenhang mit den „Hartz-Reformen“, in denen Wilhelm Heitmeyer (2012a: 19) ein öffentliches „Signalereignis“ sieht.

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