Landkreis Lörrach wird vom LAG wegen unrechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung abgestraft!
Ver.di signalisiert Bereitschaft zu konstruktiver Lösung für Kliniken des Landkreises LÖ!
Freiburg: Eine Richtungsentscheidung hat jetzt das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg Kammer Freiburg (LAG) in Sachen Leiharbeit gefällt, teilt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Südbaden mit. Danach muss ein Entleihungsunternehmen mit der Übernahme der Leiharbeitskräfte zu besseren tariflichen Bedingungen rechnen, wenn es eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung praktiziert hat. Im konkreten Fall müssen die Kliniken des Landkreises Lörrach einen IT Sachbearbeiter als regulären Arbeitnehmer beschäftigen, obwohl er von der Tochterfirma DATA MED GmbH entliehen wurde. Die DATA MED GmbH ist eine 100 % Tochter des Landkreises Lörrach und beschäftigt ca. 500 Beschäftigte.
Die Gewerkschaft ver.di wertet die Entscheidung richtungsweisend, da das Landesarbeitsgericht erstmals den Begriff der „vorübergehenden Entleihung“ nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Praxis überprüft hat. Danach ist eine Rechtskonstruktion, wie bei den Kliniken des Landkreises Lörrach unzulässig. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz darf eine Tochtergesellschaft auf Dauer keine Arbeitnehmer für Reinigung, Pforte, Verwaltung und Labor usw. an das Mutterunternehmen verleihen. Als Rechtsfolge wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden Mutterunternehmen, hier den Kliniken des Landkreises, begründet.
Ver.di kritisiert schon seit längerem, dass der Landkreis Lörrach mit Hilfe seines Tochterunternehmens Data Med GmbH die üblichen Tarife für Bezahlung und Urlaub in Frage stellt und den betroffenen Arbeitnehmer lediglich Billiglöhne der Verleihbranche zahlt.
Laut ver.di hat das LAG mit seiner Entscheidung eine wichtige Eingrenzung der Leiharbeit vorgenommen. In den letzten Jahren wurden immer mehr Arbeitnehmer aus regulären Arbeitsverhältnissen verdrängt und zu Billigkonditionen beschäftigt. Hier sah die Gewerkschaft einen Rechtsbruch der Arbeitgeber, die die Verleiharbeit nicht nur mehr für Produktionsspitzen angewendet haben, sondern sie zu einer dauerhaften Absenkung der Arbeitslöhne und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen nutzen.
Ver.di sieht für den Landkreis Lörrach nun ein erhebliches Risiko, dass weitere Arbeitnehmer das Bestehen eines regulären Arbeitsverhältnisses beim Landkreis einklagen. Daher bietet sie der Landkreisverwaltung Gespräche an, um auf Dauer Rechtssicherheit und sozialen Frieden für alle Kreisbeschäftigen zu schaffen.
Der Landkreis Lörrach hat die Möglichkeit Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einzulegen. Eine Entscheidung hier kann mehrere Jahre dauern und verlängert die Rechtsunsicherheit bis dahin. (LAG FR Az.: 11 Sa 84/12 v. 22.11.2012)
Pressemeldung ver.di Südbaden