Die Bundesregierung preist das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket als
wegweisenden Teil der Regelsatzreform 2011. Bundesarbeitsministerin von der
Leyen nahm unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.
Februar 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Regelsätze das Heft des Handelns in
die Hand, indem sie erklärte, nicht mehr Geld zur Deckung des Existenzminimums
sei das Gebot der Stunde, sondern Bildungsleistungen, die tatsächlich beim Kind
ankommen. Was ist aus diesem politischen Ziel knapp zwei Jahre später
geworden?
arbeitsmarkt aktuell: Bildungs- und Teilhabepaket (PDF, 250 kB)