: Die Menschenwürde bleibt auf der Strecke :
Pressemitteilung Runder Tisch Freiburg
Das ist ein Skandal.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die bisherigen Hartz IV – Regelsätze verfassungswidrig ermittelt wurden. Jetzt soll ein früherer Verfassungsbruch mit einem weiteren Verfassungsbruch repariert werden.
Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass die Menschenwürde einschließlich des Rechts auf Teilhabe am kulturellen und sozialen Miteinander als einziger Maßstab gelten darf, dass die Regelsätze auf keinen Fall im Vergleich zu bestehenden Löhnen etc. heruntergerechnet werden dürfen. Regierung und die mitwirkenden Teile der Opposition scheint dies in keiner Weise zu interessieren. Das so genannte „Lohnabstandsgebot“ wurde mit dem Urteil als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar eingestuft.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Gesetzgeber für die Bestimmung des Existenzminimums ein transparentes Verfahren und ein realitätsgerechtes Ergebnis. In Missachtung dieser Vorgabe werden nur noch die15 statt 20 Prozent der Ärmsten statistisch berücksichtigt, und von den 535 Euro monatlichen Ausgaben dieser Menschen werden dann noch – ohne nachvollziehbare Begründungen – ca. 150 Euro als nicht-Regelsatz-relevant gestrichen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die bisherige Kopplung der Hartz-IV-Sätze an die Rentenentwicklung ist für verfassungswidrig. Allein eine – nach den Anteilen im Regelsatz gewichtete – Anpassung der verfassungswidrig niedrigen Regelsätze von 2005 gemäß der Preissteigerungsraten macht aktuell einen Regelsatz von mehr als 400 Euro notwendig. Nichts davon spielte beim Berliner Geschacher um ein paar Euro mehr oder weniger eine Rolle.
Die von Hartz IV Betroffenen und alle, die – verursacht durch die bisherigen Hartz I bis IV – Regelungen – in Leiharbeit und zu Hungerlöhnen arbeiten müssen, sind gezwungen, die Missachtung ihrer Menschenwürde erneut dem höchsten Gericht vorzutragen. Doch das kann dauern.
Das sogenannte "Bildungspaket" für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug wird aufgrund der hohen bürokratischen Hürden bei der Antragsstellung nur zu einem geringen Teil bei den Betroffenen ankommen. Anstatt die Regelsätze für Kinder zu erhöhen und so allen Kindern und Jugendlichen im Hartz IV – Bezug unbürokratisch Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, wird das "Bildungspaket" nun durch personenbezogene Sachleistungen auf Antrag verteilt. Damit werden alle Eltern im Hartz-IV-Bezug pauschal unter Generalverdacht gestellt, das Geld für Bildung und Teilhabe nicht an ihre Kinder weiterzuleiten.
Der Runde Tisch fordert deshalb alle FreiburgerInnen, die nicht länger die (durch die Hartz-Gesetze entscheidend beförderte) Spaltung der Gesellschaft hinnehmen wollen, auf, sich einzumischen. Menschenwürde nach Kassenlage darf es nicht geben.
Für den Runden Tisch
Jürgen Rombach, Inge Zeller, Martin Halle, Tibor Baranyi, Martin Klauss