Rechtsgrundlage für Hartz-Bescheide ab 1. Januar 2011 verfassungswidrig

Empfänger sollten Widerspruch einlegen

Der Bundesrat hat am 17. Dezember die neuen Hartz-IV-Sätze abgelehnt. Das heißt im Klartext: Ab 1. Januar 2011 müssen die Leistungen des SGB II auf Basis der bisherigen Rechtslage berechnet werden. Betroffene sollten den Bescheiden widersprechen.

Der Bundesrat hat am 17. Dezember die neuen Hartz-IV-Sätze abgelehnt. Das heißt im Klartext: Ab 1. Januar 2011 müssen die Leistungen des SGB II auf Basis der bisherigen Rechtslage berechnet werden. Die zweite Möglichkeit wäre ein Anpassung, die den Gesetzentwurf zur Neuregelung des SGB II berücksichtigt. Dann müssten z.B Alleinstehenden 359 Euro gewährt werden, zuzüglich von 5 Euro, diese möglicherweise als Darlehen.

Der Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 umzusetzen – und zwar bis zum 1. Januar 2011. Unabhängig davon, ob das noch gelingt, eventuell auch rückwirkend, bestehen Zweifel an einer verfassungskonformen Regelung. Insbesondere an der Ermittlung der Regelbedarfe und an den Leistungen im so genannten Bildungspaket gibt es erhebliche Kritik.

Gegen Bescheide, mit denen Leistungen ab 1.1.2011 bewilligt werden, sollten die Empfänger deshalb Widerspruch einlegen.

Musterschreiben: Widerspruch und Antrag auf Vorläufigkeit (Word, 13 kB)

Quelle: www.dgb.de

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