Mitteilung der Erwerbslosenini Lörrach
Am Donnerstag den 23. September ereignete sich in der GAL in Lörrach folgender Vorfall:
Ein Kunde hatte einen Termin bei der GAL bei seiner „Projektmanagerin“. Der Kunde wollte seine Partnerin als Beistand zu diesem Gespräch mitnehmen. Die „Projektmanagerin“ lehnte dies jedochmit der Begründung ab, dass dies nicht zulässig sei.
Gemäß §13 SGB X ist jedoch gesetzlich festgelegt, dass einem Arbeitslosen ein Beistand zusteht. Nachdem die Partnerin des Raumes verwiesen wurde, mischte sich ein zufällig anwesendes Mitglied der ver.di-Erwerbsloseninitiave Lörrach ein und informiert daraufhin unverzüglich die Erwerbslosenberatung in Freiburg. Nach langem hin un her und einem Telefonat mit der ver.di-Erwerbslosenberatung Freiburg, erklärte sich die Angestellte bereit, den Beistand zuzulassen.
Die ver.di-Erwerbsloseninitiative Lörrach trifft sich jeden 1. Freitag des Monats um 13:00 Uhr im Tagungsraum des ver.di Büro Lörrach in der Haagenerstr. 17, 79539 Lörrach.