Gesetzliche Tarifeinheit

Im folgenden ein Beitrag  des ehemaligen Vorsitzenden Detlef Hensche, der in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufgegangenen IG Druck und Medien, zur gesetzlichen Tarifeinheit.Vom Versuch, Tarifautonomie und Streikfreiheit zu halbieren

So viel Einigkeit kommt selten vor. Kaum hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, nicht länger am Grundsatz der Tarifeinheit festhalten zu wollen, erscholl ein vielstimmiger Ruf nach dem Gesetzgeber. Schon im Vorfeld der voraussehbaren Rechtsprechungsänderung hatten sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB auf eine gemeinsame Initiative verständigt. In Fortschreibung der bisherigen Rechtsprechung soll durch Gesetz die Anwendbarkeit nur eines Tarifvertrages angeordnet werden, wenn für die gleiche Beschäftigtengruppe mehrere Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten. Darüber hinaus, und das ist neu und von der Rechtsprechung nicht gedeckt, soll die mit dem dominierenden Tarifvertrag verbundene Friedenspflicht auch auf die anderen Gewerkschaften und ihre Mitglieder ausgedehnt werden. Der Vorstoß findet breite Unterstützung, im Regierungslager wie in der SPD. Bei einem so breiten, Klassen übergreifenden Konsens mag selbst Die Linke nicht abseits stehen; in fester DGB-Verbundenheit spenden ihr Vorsitzender und ihr Bundesgeschäftsführer, Klaus Ernst und Werner Dreibus, Beifall und versprechen Unterstützung

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• Dieser Beitrag erscheint Anfang August auch in der sehr empfehlenswerten Monatszeitschrift Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 8 / 2010

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