Norman Wagner von der Arbeiterkammer Wien erklärt die Unterschiede zur deutschen Hartz-IV-Regelung folgendermaßen: »Während Hartz IV in erster Linie die Aktivierung von Langzeitarbeitslosen im Sinne hat, steht bei der österreichischen Mindestsicherung die Schließung von Lücken im sozialen Netz im Vordergrund.« Ein-Euro-Jobs werden damit jedenfalls nicht promotet. Arbeitswilligkeit – im Falle der Arbeitsfähigkeit – bildet wie zuvor die Grundvoraussetzung für den Erhalt der Mindestsicherung.
Österreichisches Parlament votierte für bedarfsorientierte Mindestsicherung
ND v. 8.07.2010
Jahrelang hat die Sozialdemokratische Partei darum gekämpft. Am Mittwoch ist im Parlament in Wien nach großkoalitionärer Einigung eine abgespeckte Variante der Mindestsicherung beschlossen worden. Der monatliche Betrag dieser bedarfsorientierten Sozialmaßnahme beträgt 744 Euro für den Einzelnen und 1116 Euro für Paare, Wohnbeihilfe inklusive. Gegenüber »Hartz IV« kommt die österreichische Version mit deutlich weniger Härte gegen Verarmte aus.
Ich kann nur hoffen das irgend wann auch in Berlin mal über einen angemessenen Betrag nachgedacht wird. Österreich kann sich trotz Haushaltsschwierigkeiten höhere Hilfezahlungen leisten als Deutschland, das macht nachdenklich.
York Töllner
LikeLike